Der Gang zum Amt

Die Börsen krachen nach unten, die Staaten pumpen 500 Trilliarden Euro in den Geldmarkt und nichts passiert. Offenbar haben wir es mit einer Wirtschaftskrise zu tun. Da ist es nur richtig, wenn man sich frühzeitig um seine Zukunft als Arbeitsloser kümmert.


Zunächst muss man einmal überlegen, wer für einen zuständig ist. Es gibt da nämlich die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagentur) und die Jobcenter. Jeder würde denken: arbeitslos? Ab zum Arbeitsamt resp. zur Arbeitsagentur! Erst ist man begeistert, dass es dort nicht so unangenehm ist, wie man gedacht hat, keine erloschenen und übel riechenden Menschen in kilometerlangen Warteschlangen, sondern alles licht und sauber. Auch die Wartezeit erstreckt sich selten länger über zehn Minuten. Und dann kommt man an die Reihe, will endlich Hartz-IV beantragen –  „wo soll ich unterschreiben?“ – und bekommt erstmal gesagt, dass die Arbeitsagentur dafür gar nicht zuständig ist. Nun ja, kann mal passieren, man macht das ja schließlich nicht jeden Tag. Die äußerst unverbindlich aussehenden Mitarbeiter klären einen dann mit gelangweilter Miene auf, dass man sich für das Arbeitslosengeld II (ALG II), das auf die Hartz-IV-Gesetzgebung zurückgeht, an das Jobcenter wenden muss, das im Falle Kreuzbergs natürlich nicht in demselben Haus ist, aber auch nicht zu weit entfernt. Warum Arbeitsgentur und Jobcenter nichts miteinander zu tun haben wollen? Keiner kann es einem erklären.

Das erste, was man in der Arbeitsagentur bekommt, wenn man nur Hartz-IV-berechtigt ist, ist eine Ablehnung. Abgelehnt wird die Zahlung des Arbeitslosengeldes I (ALG I), das auf der Hartz-II-Gesetzgebung fußt. Darauf hat Anspruch, wer in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr ein so genanntes „versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis“ innehatte. Die Zahlungen, die man in dieser Zeit in die Arbeitslosenversicherung getätigt hat, kommen einem dann zugute. Die Höhe bemisst sich nach dem Einkommen während des Arbeitsverhältnisses. Wenn man Kinder hat, wird das auch wohlwollend angerechnet. Der Rest, wie gesagt, bekommt die Ablehnung des ALG I und kann sich damit an das Jobcenter wenden. Wenn er das vorerst nicht tun möchte, kann ihm die Arbeitsagentur Jobangebote vermitteln. Über ein Internetportal kann man einen Lebenslauf ins Netz stellen, der dann, auf Wunsch, von Arbeitgebern eingesehen werden kann. Man kann sich auch anstatt arbeitslos arbeitssuchend melden. Dann übernimmt die Arbeitsagentur ebenfalls vermittelnde Funktion. Arbeitssuchend kann sich auch melden, wer Arbeit hat oder noch Student ist. Studenten schickt die Arbeitsagentur in die Hochschulteams, die ganz gute Seminare anbieten, in denen man für die Arbeitssuche fit gemacht werden soll. Möglich ist auch, sich Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche finanzieren zu lassen, wenn man einen entsprechenden Antrag stellt. Zudem kann man sich unkompliziert jede geschriebene und abgeschickte Bewerbung mit fünf Euro versilbern lassen. Das Wichtigste, was einem die Arbeitsagentur aber bieten kann, ist die Anrechnung der Zeit ohne Job auf die Rente. Wenn man die mit 67 dann bezieht, denkt man: „Ach Gott sei dank hab’ ich damals…!“

Da die Arbeitsagentur aber leider nur eine große Quatschbude ist und so gut wie gar nichts für einen tun kann, wenn man nicht gerade Helikopterpilot oder Spitzenmanager ist, wird man früher oder später weiter zum Jobcenter ziehen müssen. Und hier findet man dann die Warteschlangen bis an den Horizont, auch wenn die Menschen nicht ganz so fürchterlich aussehen, wie man sich das vorstellt, siehe oben. Das heißt, es gibt schon ungut aussehende Gesellen, aber auch viele junge Menschen, die doch eine goldene Zukunft vor sich haben sollten. Solche, die „Uschi, 14.6.1987“ auf dem Oberarm tätowiert haben, darunter ein Porträt von einem Vokuhila tragenden Wesen, und andere, die Kants „Kritik der reinen Vernunft“ lesen. Man trifft sie, die Klischees, aber eben auch die anderen. Die Vielfalt der Leute, die hierher gehen, ist so groß, dass ihnen eigentlich nur das gemeinsam ist: Sie haben weder Job noch Geld. Beim Bier, das der ein oder andere des Öfteren und gerne zu konsumieren scheint, verstünden sich nicht alle blind und blendend. Die Unterschicht – sie ist mitnichten eine homogene Masse.
Und dann dieses Misstrauen: Man will Hartz-IV beantragen und weil man an jemanden gerät, der eine Nachwuchskraft einarbeitet, wird gesagt: „Schau’n wer doch mal, obber nich vielleicht doch ALG-I bezieht.“ Das setzt sich je nach dem, wie lauter die Motive sind, die einen hierher führen, aber nicht unbedingt so fort. Dann kann man es mit durchaus netten Mitarbeitern zu tun haben, die aber Folgendes verlangen: Den Ablehnungsbescheid für das ALG I von der Arbeitsagentur, die Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten, Einsicht von Lebensversicherungen und Rentenvorsorge, Mietvertrag, Gasag-Einschätzung, wer bisher von den Eltern unterstützt wurde ein Schreiben, dass das jetzt nun aufhört, Krankenversicherungsnachweis, von ehemaligen Studenten die Exmatrikulationsbescheinigung. Das mit den Eltern, dass die nichts mehr zahlen,  klappt auch nur, wenn die auch nichts haben, oder wenn man bereits älter als 27 ist. Mit der Freundin oder dem Freund sollte man auch nicht zusammenwohnen, auf die kommen eventuell Unterstützungsansprüche zu, sofern berufstätig.
Und dann hat man erstmal ein bisschen Zeit, alles herbeizuschaffen. Das Geld wird dann allerdings rückwirkend gezahlt auf den Tag, an dem man beim Jobcenter war, sollte dem Antrag stattgegeben werden. Zu empfehlen ist aber sowieso, man sucht sich eine Arbeit, und sei sie auch noch so dröge, denn ansonsten muss man sich Jobangebote von Amtswegen gefallen lassen. Auch nicht gerade eine angenehme Sache.

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